Der Bundestag stimmt am 6. Mai über den Vorschlag des Bundespräsidenten ab, den Vorsitzenden der Unionsfraktion, Friedrich Merz (Foto), zum neuen Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zu wählen. (© picture alliance / dts-Agentur)
Liveübertragung: Dienstag, 6. Mai, 9.05 Uhr
Der Bundestag wählt in seiner Plenarsitzung am Dienstag, 6. Mai 2025, ab 9 Uhr den neuen Bundeskanzler. Vorgeschlagen für das Amt des Regierungschefs ist Friedrich Merz (CDU). Für seine Wahl im ersten Wahlgang benötigt der CDU-Chef und Vorsitzende der Unionsfraktion eine absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen, also die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.
Sollte Merz die erforderlichen 316 Stimmen auf sich vereinen können, wird er im Anschluss von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier in dessen Amtssitz Schloss Bellevue zum Kanzler in der 21. Wahlperiode (2025 bis 2029) ernannt. Er würde damit Nachfolger von Olaf Scholz (SPD), der das Amt im Dezember 2021 übernahm und seit der Konstituierung des neuen Bundestages im März 2025 geschäftsführend innehat.
Kanzlerwahl von Friedrich Merz
Merz wurde 1955 in Brilon im Hochsauerlandkreis geboren. Von 1989 bis 1994 saß er als Abgeordneter im Europäischen Parlament sowie im Anschluss bis 2009 und seit 2021 im Bundestag. Am 23. September 2024 wurde er von den Parteigremien von CDU und CSU als Kanzlerkandidat der Union nominiert. Seinen Wahlkreis Hochsauerlandkreis gewann Merz bei der Bundestagswahl 2025 mit 47,7 Prozent der Erststimmen.
Laut Artikel 63 des Grundgesetzes wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt. Ergibt sich in den ersten zwei Wahlgängen keine absolute Mehrheit, man spricht auch von der „Kanzlermehrheit“, reicht in einem dritten Wahlgang die relative Mehrheit. Das heißt: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Geschäftsführender Kanzler
Was die Verfassung nicht sagt, ist, innerhalb welcher Frist ein neuer Bundeskanzler gewählt werden muss. Festgelegt ist im dritten Absatz des Artikels 69 nur, dass der Kanzler auf Bitten des Bundespräsidenten verpflichtet ist, die Amtsgeschäfte so lange weiterzuführen, bis der Bundespräsident einen Nachfolger ernannt hat.
In den zurückliegenden 20 Wahlperioden war die zeitliche Spanne zwischen der Bundestagswahl und der Wahl des Bundeskanzlers unterschiedlich lang: Sie reichte von 23 Tagen (1983) bis 171 Tagen (2017/2018). In diesem Jahr liegen 72 Tage zwischen der Bundestagswahl am 23. Februar und der Kanzlerwahl am 6. Mai.
Geheime Wahl
Die Kanzlerwahl findet mit „verdeckten Stimmzetteln“, also geheim, statt. Bei diesem Verfahren dürfen nach der Geschäftsordnung des Bundestages die Stimmzettel erst vor Betreten der Wahlzelle ausgehändigt werden. Zur Wahl werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen.
Gewählt werden können Deutsche, die das aktive und passive Wahlrecht zum Bundestag besitzen. Aktives Wahlrecht heißt, dass sie den Bundestag mitwählen dürfen, passives Wahlrecht, dass sie selbst in den Bundestag gewählt werden könnten. Aber: Der Bundeskanzler muss kein Bundestagsabgeordneter sein.
Im Anschluss an die Wahl und Vereidigung des Bundeskanzlers wird die Zusammensetzung der neuen Bundesregierung bekanntgegeben. Nachdem die Bundesministerinnen und Bundesminister vom Bundespräsidenten ernannt wurden (aufgrund von Artikel 64 Absatz 1 des Grundgesetzes), erfolgt deren Eidesleistung vor dem Plenum im Bundestag. (vom/irs/02.05.2025)